
Horst-Werner Dumjahn
  

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Dumjahn's
FAQ-Seiten (21):
Nicht
verzagen, Dumjahn fragen!
Jede ordentliche Website hat auch eine FAQ-Seite, also
eine Seite für »häufig gestellte Fragen«. Wir versuchen hier,
diese Fragen stichwortartig zu beantworten. Wir haben etwas
vergessen? Kein Problem: Ein Anruf genügt, denn Sie wissen doch: »Nicht
verzagen, Dumjahn fragen«! Alsdann, die 21. Frage:
Und was ist mit der
»Rechtschreibrefom«?
»Spiegel online« meldete am 30. Mai, daß die
Verfassungsklage eines Privatmanns gegen die reformierte Rechtschreibung
in Karlsruhe abgelehnt worden ist - mit dem Argument, daß nur Betroffene,
also Schüler und Beamte, eine Verletzung ihrer Rechte geltend machen
dürften. Hier zitiert nach
»Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel 173 (2006) Nr. 23, Seite 302:
»Nicht klageberechtigt sind demnach Personen außerhalb dieses
Bereichs. Schließlich seien sie rechtlich nicht gehalten, die reformierte
Schreibung zu verwenden. ‘Sie sind rechtlich vielmehr frei, wie bisher
zu schreiben’, heißt es in der Pressemitteilung des
Bundesverfassungsgerichts. Daran ändere auch der Umstand nichts, daß der
Beschluß der Kultusministerkonferenz einen Appell an alle Verlage und
Publikationsorgane enthält, sich an die veränderten Rechtschreibregeln
zu halten. Im Klartext ist das Urteil also ein Freibrief für den
Normalbürger: Schreiben Sie doch, wie Sie
wollen!«
Dem ist nichts hinzufügen, außer,
daß Dumjahn sich bereits 1996/97 gegen die damals zur Diskussion
gestellte sogenannte »Rechtschreibreform« ausgesprochen hatte. Und dabei
bleibt es, basta!
Wir schreiben allerdings nicht wie
wir wollen, sondern so, wie es sich in den letzten Jahrzehnten hier in
Deutschland bewährt hatte ...
Denn die »neue Beliebigkeit«, die ist nicht so
unser Ding!
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